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Cooler Master MasterAir MA620M Prozessor-Kühler, 12 cm Lüfter, 650–2000 RPM, 57,3 CFM, 6 Heatpipes, RGB Beleuchtung, Schwarz

Beschreibung

Der Cooler Master MasterAir MA620M ist ein leistungsstarker Prozessor-Kühler mit einem 12 cm Lüfter, der für eine effiziente Wärmeableitung sorgt. Mit seinen sechs Heatpipes und einem robusten Aluminium-Kühlkörper bietet er eine hervorragende Kühlleistung für verschiedene Prozessorsockel. Besonders attraktiv ist die RGB-Beleuchtung, die dem System eine individuell anpassbare optische Note verleiht. Das schlanke, schwarze Design fügt sich elegant in jeden PC ein und sorgt für eine angenehme Kombination aus Stil und Funktionalität. Dank seiner leisen Betriebsweise bleibt das System auch unter Last angenehm ruhig.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Breite 125 mm
Tiefe 135 mm
Höhe 165 mm
Gewicht 1,62 kg
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 120 x 25 mm
Energie
Stromverbrauch (Standardbetrieb) 1,92 W
Spannung 12 V
Nennstrom 0,16 A
Stromstärke (maximal) 0,37 A
Sonstige Funktionen
Ursprungsland China
Mittlere Zeit bis zum Ausfall (MTTF) 160000 h
Design
Produktfarbe Schwarz
Lamellenmaterial Aluminium
Anzahl Wärmerohre 6
Beleuchtungs-LED Ja
Farben der Beleuchtung Multi
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Prozessor
Typ Kühler
Lüfterdurchmesser 12 cm
Unterstützte Prozessorsteckplätze LGA 1150 (Socket H3), LGA 1151 (Socket H4), LGA 1155 (Socket H2), LGA 1156 (Socket H), LGA 2011 (Socket R), LGA 2011-v3 (Socket R), LGA 2066, Socket AM2, Socket AM2+, Socket AM3, Socket AM3+, Sockel AM4, Socket FM1, Socket FM2, Socket FM2+
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 650 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 2000 RPM
Geräuschpegel (langsame Geschwindigkeit) 8 dB
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 30 dB
Maximaler Luftstrom 57,3 cfm
Maximum Luftdruck 2 mmH2O
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.