Cenmate 2 Bay Aluminium Festplattengehäuse für 2,5/3,5 Zoll SATA HDD/SSD, USB A/C 3.0, werkzeuglos, Lüfter, Hot-Swap, Daisy Chain, DAS (kein RAID/NAS)
2 Bay Aluminium Festplattengehäuse für 2,5/3,5 Zoll SATA HDD/SSD, USB A/C 3.0, werkzeuglos, Lüfter, Hot-Swap, Daisy Chain, DAS (kein RAID/NAS)
41,99 €
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Beschreibung
Das Cenmate 2 Bay Aluminium Festplattengehäuse bietet eine einfache, werkzeuglose Installation für 2,5 und 3,5 Zoll SATA HDDs oder SSDs. Dank USB A/C 3.0 Anschluss ist es mit Windows, Mac und Linux kompatibel und ermöglicht eine schnelle Datenübertragung. Besonders praktisch ist die Hot-Swap-Funktion, mit der Festplatten jederzeit ausgetauscht werden können, ohne das Gerät auszuschalten. Die Möglichkeit zur Daisy Chain Erweiterung erlaubt es, bis zu drei Geräte zu verbinden und somit den Speicherplatz auf bis zu 120 TB zu erweitern. Das hochwertige Aluminiumgehäuse mit eingebauten Silent-Lüftern sorgt für eine effektive Kühlung und schützt Ihre Daten zuverlässig. Ein idealer externer Speicher für private und geschäftliche Anwendungen – platzsparend, robust und benutzerfreundlich.
Technische Daten
| Produktabmessungen | 20,2 x 13,2 x 8,8 cm; 960 Gramm | |
| Hersteller | CENMATE | |
| Modellnummer | 2 Bay | |
| Herkunftsland | China | |
| Hardwareschnittstelle | USB 3.0 | |
| Marke | cenmate | |
| Farbe | Schwarz | |
| Produktabmessungen | 20,2L x 13,2B x 8,8H cm | |
| Hardware-Plattform | Windows, MacOS, Linux | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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