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Bitspower Schnellverschluß G1/4 Zoll weiblich - shiny silver

Beschreibung

Zur Verbindung der einzelnen Komponenten der Wasserkühlung ist die Wahl der richtigen Anschlüsse und deren ausreichende Anzahl essentiell. Sonst wird der Einbau schnell zum Frusterlebnis, wenn der Zusammenbau an den falschen oder zu wenigen Verbindungsstücken scheitert und sich aufgrund dessen verzögert.

Bitspower bietet hierzu ein umfassendes Sortiment, welches für jeden Anspruch die passende Lösung bereit hält - egal ob Adapter, direkte Schlauchanschlüsse, Winkel oder Verteiler. Hierbei handelt es sich um einen vernickelten Schnellverschluß in Silber zur Abdichtung von G1/4-Ports in Wasserkühlungssystemen.

Die praktischen Schnellverschlüsse von Bitspower ermöglichen es mit einer Handbewegung den Kühlmittelkreislauf zu unterbrechen. Notwendig wird dies vor allem dort, wo häufig Schläuche bzw. darüber eingebundene Wasserkühlungskomponenten vom Rest der Wasserkühlung abgekoppelt werden müssen.

Man denke zum Beispiel an einen externen Radiator, den man beim PC-Transport schnell und sicher von diesem trennen möchte, um ihn separat zu transportieren. Oder an eine Wasserkühlungskomponente, die man häufiger wechselt, sei es aus Experimentierfreude (CPU- , Chipsatz-Kühler) oder wegen regelmäßiger Upgrades (VGA-Kühler).

Zwei Schnellverschlüsse aus vernickeltem Messing werden dabei miteinander verbunden bzw. voneinander getrennt (einmal Male, einmal Female)

Technische Daten

Merkmale
MaterialMessing, Nickel
ProduktfarbeSilber
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.