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Anviz W2 Pro Intelligenter Zugangskontrollenleser, Biometrischer Fingerabdruckscanner, TFT-LCD 2,8\", Zugriffscode, EU

Beschreibung

Der Anviz W2 Pro ist ein hochmoderner intelligenter Zugangskontrollenleser, der Ihnen eine sichere und bequeme Möglichkeit bietet, den Zugang zu Ihren Räumlichkeiten zu steuern. Mit seinem biometrischen Fingerabdruckscanner ermöglicht er eine schnelle und präzise Authentifizierung, während der integrierte Zugriffscode zusätzliche Sicherheit bietet.

Das 2,8-Zoll TFT-LCD-Display sorgt für eine benutzerfreundliche Bedienung und klare Anzeige von Informationen. Der Anviz W2 Pro ist nicht nur funktional, sondern auch robust, mit einem breiten Betriebstemperaturbereich von -30 bis 60 °C und einer hohen Luftfeuchtigkeitstoleranz.

Mit der Fähigkeit, bis zu 3000 Karten zu speichern, ist dieser Zugangskontrollenleser ideal für Unternehmen und Organisationen, die Wert auf Sicherheit und Effizienz legen. Vertrauen Sie auf den Anviz W2 Pro für Ihre Zugangskontrolle!

Technische Daten

Technische Details
Typ Intelligenter Zugangskontrollenleser
Autentifizierungstyp biometrisch, Passwort
Fingerabdruckscanner Ja
Zugriffscodeleser Ja
Kartenkapazität 3000 Karten
Bildschirm
Eingebautes Display Ja
Display-Typ TFT-LCD
Bildschirmdiagonale 7,11 cm (2.8")
Touchscreen Ja
Betriebsbedingungen
Betriebstemperatur -30 - 60 °C
Relative Luftfeuchtigkeit in Betrieb 20 - 90%
Kamera
Frontkamera Nein
Leistungen
Eingebauter Prozessor Ja
Prozessortaktfrequenz 1000 MHz
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.