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Amplicomms BigTel 1583 Trio schnurloses DECT- Großtastentelefon-Set, Anrufbeantworter, 3 Mobilteile, extra Laute Klingeltöne, Hörgerätekompatibel

Beschreibung

Das Amplicomms BigTel 1583 Trio ist ein schnurloses DECT-Großtastentelefon-Set, das speziell für Benutzer entwickelt wurde, die Wert auf Komfort und Benutzerfreundlichkeit legen. Mit drei Mobilteilen und einer Basisstation bietet dieses Set eine Freisprechfunktion mit einstellbarer Lautstärke, ideal für gemeinsames Telefonieren oder lautes Hören. Die Mobilteile verfügen über ein großes, gut ablesbares Display mit Hintergrundbeleuchtung und eine große Tastatur mit kontrastreicher Beschriftung. Drei Direktwahltasten ermöglichen den schnellen Zugriff auf häufig verwendete Rufnummern.

Die Basisstation ist mit einem Anrufbeantworter ausgestattet, der bis zu 30 Minuten Aufnahmezeit bietet. Ein synchrones Telefonbuch an allen Mobilteilen speichert bis zu 100 Namen und Nummern. Der Anrufschutz (Call-Block-Funktion) ermöglicht das Sperren unerwünschter Rufnummern, sodass nur Anrufe von gespeicherten Kontakten zugelassen werden. Eine Taste zur Verstärkung der Hörerlautstärke bis zu +35 dB und die Hörgerätekompatibilität machen dieses Telefon-Set besonders benutzerfreundlich. Der extra laute Klingelton bis zu 90 dB und die LED-Anzeige bei eingehenden Anrufen sorgen dafür, dass Sie keinen Anruf verpassen.

Technische Daten

Batterien 6 AAA Batterien erforderlich (enthalten).
Verpackungsabmessungen 24,5 x 17 x 10,4 cm; 1,11 Kilogramm
Hersteller amplicomms
Modellnummer ATL1423365
Marke Amplicomms
Farbe Schwarz
Telefonart Schnurlos
Anzahl der Batterien 6 AAA Batterien erforderlich (enthalten).
Stromquelle Batteriebetrieben
Art des Zifferblatts Einzelne Tastatur
Art des Anrufbeantworters Digital
Telefongesprächsdauer 10 Stunden
Aufnahmekapazität 30 Minuten
Telefon-Standby-Zeit 100 Stunden
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.