Alxum M.2 NVME Gehäuse und SATA USB Adapter - USB 3.2 Typ C 10Gbps für 2,5"/3,5" Festplatten - Unterstützt PCIe/NVMe SSDs und AHCI SATA SSDs & HDDs
M.2 NVME Gehäuse und SATA USB Adapter - USB 3.2 Typ C 10Gbps für 2,5"/3,5" Festplatten - Unterstützt PCIe/NVMe SSDs und AHCI SATA SSDs & HDDs
30,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Entdecken Sie das Alxum M.2 NVME Gehäuse und SATA USB Adapter, das Ihnen eine schnelle und effiziente Datenübertragung von bis zu 10Gbps ermöglicht. Dieses vielseitige Gerät unterstützt sowohl M.2 NVMe PCIe SSDs als auch AHCI/SATA 2,5"/3,5" Festplatten, was es zur idealen Lösung für Ihre Speicherbedürfnisse macht.
Das humanisierte Design aus Aluminiumlegierung sorgt für eine optimale Wärmeableitung und macht das Gehäuse nicht nur robust, sondern auch tragbar. Mit der Plug and Play Funktion ist die Nutzung kinderleicht.
Im Lieferumfang sind der Adapter, ein 12V/2A Netzadapter, eine SATA-Schutzhülle sowie ein Benutzerhandbuch enthalten. Genießen Sie die weite Kompatibilität mit verschiedenen SSD-Größen und -Typen und erfüllen Sie Ihre täglichen Anforderungen mit diesem multifunktionalen Adapter.
Technische Daten
| Produktabmessungen | 8,4 x 6 x 1,55 cm; 250 Gramm | |
| Hersteller | Alxum | |
| Modellnummer | S1232A | |
| Herkunftsland | China | |
| Hardwareschnittstelle | USB 3.2 Gen 2 | |
| Marke | Alxum | |
| Hardware-Plattform | Universal | |
| Material | Aluminiumlegierungsmaterial | |
| Speicherkapazität | 1 TB | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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