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Allied Telesis PC2002POE Netzwerk Medienkonverter 1000 Mbit/s Multi-Modus

Technische Daten

Anschlüsse und Schnittstellen
Optischer KabelverbinderSFP
ÜbertragungstechnikKabelgebunden
Anzahl Ethernet-LAN-Anschlüsse (RJ-45)1
Anzahl Faseranschlüsse1
Gleichstrom-Anschluss (DC)Ja
Gewicht und Abmessungen
Breite155 mm
Tiefe131 mm
Höhe40 mm
Gewicht748 g
Leistung
Eingangsspannung100 - 240 V
AC Eingangsfrequenz50 - 60 Hz
Stromverbrauch (max.)25 W
Power over Ethernet (PoE)Ja
Gesamtleistung Power over Ethernet (PoE)15,4 W
Betriebsbedingungen
Betriebstemperatur0 - 40 °C
Temperaturbereich bei Lagerung-20 - 70 °C
Relative Luftfeuchtigkeit in Betrieb5 - 95%
Luftfeuchtigkeit bei Lagerung5 - 95%
Höhe bei Betrieb0 - 3048 m
Netzwerk
Maximale Datenübertragungsrate1000 Mbit/s
Converter Eingangsschnittstelle10BASE-FL
Converter output Oberfläche100Base-FX, 1000Base-FX
NetzstandardIEEE 802.1Q
Ethernet Schnittstellen TypGigabit Ethernet
Ethernet LAN Datentransferraten10,100,1000 Mbit/s
Ethernet-Kabel Verkablungstechnologie100BASE-FX, 1000BASE-FX
VLAN-UnterstützungJa
Auto MDI/MDI-XJa
Store-and-ForwardJa
Duplex-SystemVoll, Halb
Link Loss Return (LLR) unterstütztJa
Design
EingebautNein
LED-AnzeigenJa
ProduktfarbeGrau
Leistungen
Wellenlänge1310 nm
Kabel mode strukturMulti-Modus
Unterstützte Faserkabeldurchmesser (Kern/Mantel)62.5/125 µm
Tx-Leistung (min)-22,5 dBmW
Tx-Leistung (max)-14 dBmW
Rx-Leistung (max)-31,8 dBmW
Rx-Leistung (min)-14 dBmW
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.