AXFEE WLAN Verstärker, WLAN Repeater 1200Mbit/s 5GHz WiFi Repeater WiFi Verstärker, LAN/WAN Port, Support 3 Modus, Kompatibel mit Allen Standard Router AP/Router/Booster
WLAN Verstärker, WLAN Repeater 1200Mbit/s 5GHz WiFi Repeater WiFi Verstärker, LAN/WAN Port, Support 3 Modus, Kompatibel mit Allen Standard Router AP/Router/Booster
20,99 €
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Beschreibung
AXFEE WLAN Verstärker, WLAN Repeater 1200Mbit/s 5GHz WiFi Verstärker
Erleben Sie eine einfache Einrichtung ohne technisches Know-how: Stecken Sie den Verstärker ein und richten Sie ihn bequem über Ihr Telefon oder Ihren Computer ein. Mit WPA-PSK/WPA2-PSK- und WPA/WPA2-Wireless-Sicherheit maximieren Sie die Netzwerksicherheit und schützen Ihre Daten vor Informationslecks. Der WLAN-Booster verfügt über Lüftungslöcher zur verbesserten Wärmeableitung und bietet drei Verbindungsmodi (Repeater, AP und Router), um Ihr WLAN-Signal zu verstärken. Dank 4 externer Antennen genießen Sie eine 360°-Signalabdeckung und eliminieren WLAN-Totzonen. Der Dualband-Extender unterstützt 2,4 GHz und 5,8 GHz für eine stabile und schnelle Datenübertragung, was Ihnen ein reibungsloses Online-Erlebnis ermöglicht. Kompatibel mit nahezu allen Routern, bietet der AXFEE WLAN Verstärker eine umfassende Lösung für Ihr Heimnetzwerk.
Technische Daten
| Verpackungsabmessungen | 19,7 x 9,4 x 7,4 cm; 160 Gramm | |
| Hersteller | AXFEE | |
| Modellnummer | Q1-3664894 | |
| Herkunftsland | China | |
| Marke | AXFEE | |
| Standard für drahtlose Kommunikation | 802.11b | |
| Datenübertragungsrate | 1200 Megabits Per Second | |
| Frequenzbandklasse | Dual-Band | |
| Besonderes Merkmal | 360 Grad | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.