ANDHOT XL-Z04B WLAN-Repeater, WiFi-Extender 1200 Mbit/s, Dual-Band (2,4/5 GHz), Repeater/Router/AP, Signalverstärker für Zuhause & Büro, EU Steckertyp C
XL-Z04B WLAN-Repeater, WiFi-Extender 1200 Mbit/s, Dual-Band (2,4/5 GHz), Repeater/Router/AP, Signalverstärker für Zuhause & Büro, EU Steckertyp C
15,99 €
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Beschreibung
Der ANDHOT XL-Z04B WLAN-Repeater ist die perfekte Lösung, um Ihre WLAN-Abdeckung zu erweitern und Signalstörungen zu minimieren. Mit einer beeindruckenden Geschwindigkeit von bis zu 1200 Mbit/s sorgt dieser Dual-Band Repeater für eine stabile Verbindung in jedem Raum Ihres Zuhauses oder Büros.
Dank der intelligenten Technologie unterstützt der Repeater die gleichzeitige Verbindung von über 20 Geräten, sodass Sie problemlos mit Familie und Freunden online sein können. Die Sicherheitsfunktionen wie das neueste Verschlüsselungsprotokoll garantieren einen geschützten Internetzugang.
Egal, ob Sie auf dem Balkon, im Büro oder im Dachboden sind, der ANDHOT WLAN-Repeater sorgt dafür, dass Sie überall eine starke Verbindung haben. Mit seiner Reset-Funktion ist die Handhabung einfach und benutzerfreundlich.
Verleihen Sie Ihrem Smart Home den letzten Schliff und genießen Sie HD-Streaming, Online-Gaming und schnelles Surfen ohne Unterbrechungen!
Technische Daten
| Produktabmessungen | 4 x 9 x 18 cm; 160 Gramm | |
| Hersteller | ANDHOT | |
| Modellnummer | XL-Z04 | |
| Marke | ANDHOT | |
| Standard für drahtlose Kommunikation | 802.11ax | |
| Datenübertragungsrate | 1.2E+3 Megabit pro Sekunde | |
| Frequenzbandklasse | Dualband | |
| Besonderes Merkmal | Lichtpunkt, ohne Film, LED-Anzeige | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.